Fahrrad-Leasing FAQs
Was bedeutet Fahrrad-Leasing?
Ablauf des Bike-Leasings:
Was muss ich tun? Alle Schritte:
Finanzielle Vorteile des Fahrrad-Leasings
Welche Fahrräder sind Leasing-Geeignet?
Welches Zubehör ist im Paket mit einem Fahrrad leasingfähig?
Kosten für den Arbeitgeber
Wartung und Pflege
Gehaltsumwandlung? Was ist das?
Dein Vorteil: 0,2 %-Regel einfach erklärt
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Die übliche Laufzeit der Leasing-Verträge
Ist eine Fahrradversicherung Pflicht?
Ist die private Nutzung bei Leasing-Bikes erlaubt?
Die Übernahmebestätigung
Mehr Optionen: Freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers
Machen Werbungskosten auch bei Leasing-Fahrrädern Sinn?
Dienstwagen + Dienstrad – geht beides?
Wie viele Diensträder sind erlaubt?
Die Kündigung des Arbeitgebers – oder umgekehrt
Ein neuer Arbeitgeber – und mein altes Leasingfahrrad
Was bedeutet Fahrrad-Leasing?
„To lease“ bedeutet schlichtweg mieten. Dabei können die Verträge hierzu sehr unterschiedlich ausfallen. Vornehmlich betrifft es in unserem Fall die Begrifflichkeit bezüglich eines Leasing-Gegenstandes, dem sogenannten Leasing-Objekt, das vertraglich zur freien Nutzung dem Arbeitnehmer überlassen wird. In einem Leasing- bzw. Nutzungsüberlassungsvertrag wird unter anderem ein Geltungs-Zeitraum festgelegt, außerdem sämtliche weitere Bestimmungen zu den individuellen und üblichen Klauseln, gleich einem Mietvertrag.
Ablauf des Bike-Leasings:
Der Leasingnehmer (in unserem Fall der Arbeitgeber) überlässt dem Arbeitnehmer das Leasingobjekt (das Fahrrad) zur Nutzung. Dafür darf der Arbeitgeber vom Bruttolohn eine monatliche Rate einbehalten, was steuerliche Vorteile bringt.
Abfolge der einzelnen Schritte:
Zunächst muss dein Arbeitgeber mit einem Leasinganbieter kooperieren. In dem Fall hat der Leasinganbieter bereits die Bonität deines Arbeitgebers geprüft. Dem Leasing steht nichts mehr im Wege.
Im Vorfeld hat dein Arbeitgeber einen Registrierungslink per Mail erhalten und bereits einen Überlassungsvertrag im Leasingportal hochgeladen. Darin sind einige, je nach Leasing-Anbieter individuelle sowie die üblichen Klauseln festgelegt. Im Zuge dessen sind Links für Mitarbeiter generiert worden, worüber sich jeder Arbeitnehmer letztlich registrieren kann.
Jeder registrierte Mitarbeiter kann sich nun innerhalb des Leasing-Portals um den weiteren Ablauf kümmern. Der Arbeitgeber muss anschließend lediglich noch die Gehaltsumwandlung anstoßen, wonach sich nach Erhalt des Zahlungsavis und einiger Informationen die Buchhaltung um die Umstellung der Lohnabrechnung des jeweiligen Mitarbeiters bemüht.
Was muss ich tun? Alle Schritte:
- Erstelle ein Benutzerkonto beim Leasingportal. Monatsraten werden festgelegt und deine Ersparnis wird ersichtlich.
- Such dir dein Wunschbike aus und lass dir ein Angebot von deinem Fachhändler erstellen.
- Bestelle dein Wunschrad im Portal.
- Die Bestellung wird im Anschluss geprüft und freigegeben. Du erhältst eine Information per Mail.
- Hole das Rad ab – vergesse dazu bitte nicht die Übernahmebestätigung, den Abholcode und deinen Ausweis.
- Oder: Lass dir das Bike schicken.
- Fertig – radle los!
Finanzielle Vorteile des Fahrrad-Leasings
Durch den verringerten Lohn wird das versteuernde Einkommen gemindert, damit werden letztlich steuerliche Begünstigungen geschaffen.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, die meist 36 Monate beträgt, kann der Arbeitnehmer das Fahrrad für einen sehr günstigen Übernahmepreis für sich erwerben. Der Vorteil liegt bei 10% des ursprünglichen Kaufpreises.
Welche Fahrräder sind Leasing-Geeignet?
Generell steht dem Leasing-Interessierten jede Wahl offen. Je nach Wunsch kann er aus der bunten Palette der verschiedenen Fahrradklassen wählen. Die einzige relevante Vorgabe bezieht sich auf den Wert, der keinesfalls die 749,- Euro-Marke unterschreiten darf. Dies ist dem anfallenden Verwaltungsaufwand geschuldet.
Dem Arbeitgeber steht es offen, weitere Beschränkungen aufzuerlegen. So kann er beispielsweise erwarten, dass der Preis für das jeweilige Leasingobjekt eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten darf. Außerdem kann er bestimmte Marken ausschließen.
Anzumerken ist hier im Falle einer Selbstständigkeit, den Mindestwert von 1499,- Euro einzuhalten.
Welches Zubehör ist im Paket mit einem Fahrrad leasingfähig?
Dazu zählen sämtliche Teile, die sich am Fahrrad verbauen beziehungsweise daran montieren lassen. Nur diese Teile werden direkt in den Leasingpreis des Fahrrads einkalkuliert. Als Beispiele kann man hier Klickpedale anführen, oder auch Ersatzakkus. Alles andere, wie Fahrradkleidung, Helme, Taschen et cetera sind nicht leasingfähig.
Kosten für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss lediglich den Überlassungsvertrag unterzeichnen. Innerhalb der verwaltenden Tätigkeiten wird ein geringer Arbeitsaufwand entstehen, der jedoch in Relation zum Nutzen unbedeutend ist. Ansonsten entstehen keine weiteren Kosten.
Wartung und Pflege
Wenn du dich für ein Leasingfahrrad entschieden und es letztlich erhalten hast, obliegt es allein dir, dich um den Erhalt zu kümmern. Zwar ist rein rechtlich gesehen dein Arbeitgeber der Fahrradbesitzer, allerdings wird vertraglich festgehalten, dass sich der Arbeitnehmer allein um das Leasingobjekt kümmern muss.
Gehaltsumwandlung? Was ist das?
Wenn ein bestimmter Betrag des Bruttogehalts in Form eines Sachbezugs umgewandelt, spricht verändert vergütet wird, spricht man von einer Gehaltsumwandlung. In unserem Fall wird der Lohn in die Nutzung des Leasingfahrrads umgewandelt.
Je nach Vereinbarung und Leasingrate wird der Brutto-Verdienst um den entsprechenden Betrag gekürzt. Als Gegenleistung erhältst du ein Fahrrad für den festgelegten Zeitraum.
Hierbei ist die 0,2%-Regelung maßgeblich. Das Leasingobjekt wird dabei steuerlich nicht mit der vollständigen Leasingrate bewertet.
Dein Vorteil: 0,2 %-Regel einfach erklärt
Seit dem 1. Januar 2020 werden pauschal 0,2 % des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum Gehalt addiert und hierüber versteuert.
Ein Dienstfahrzeug ist für die Ausübung einer Tätigkeit oft unabdingbar. Leasing-Fahrräder stehen ganz hoch im Kurs und ersetzen die Kraftfahrzeuge zunehmend. Dennoch gibt es häufig Probleme mit dem Finanzamt. Grund ist die Angabe eines sogenannten geldwerten Vorteils, den das Finanzamt bei der Berechnung der Steuer anrechnet. Mit einem Online-Rechner lässt sich leicht feststellen, welche Methoden zur Steuererklärung und entsprechender Angaben sowie Möglichkeiten für dich persönlich steuerlich am besten sind.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Wird ein Leasing-Fahrrad auch privat genutzt, liegt darin ein steuerpflichtiger Sachbezug. Für das Finanzamt besteht damit ein sogenannter geldwerter Vorteil, da sich privat Vorteile aus diesem Sachbezug ergeben.
Die übliche Laufzeit der Leasing-Verträge
Generell werden 36 Monate veranschlagt, wonach die Möglichkeit besteht, das Fahrrad für 10% vom einstigen Kaufwert vom Arbeitnehmer zu übernehmen und es ihm damit sozusagen abzukaufen. Die Fahrradmarke oder der Kaufpreis beeinflusst dieses Verhältnis nicht.
Ist eine Fahrradversicherung Pflicht?
Ja, sie ist unumgänglich. Das Leasingobjekt befindet sich bis zum Ablauf des Vertrages in Obhut des Arbeitnehmers. Gleichermaßen steht es für die Sicherheit der Finanzierung, weshalb eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden zwingend erforderlich ist.
Ist die private Nutzung bei Leasing-Bikes erlaubt?
Selbstverständlich kannst du dein Leasing-Fahrrad auch privat nutzen und zwar uneingeschränkt. Dahingehend spielen selbst Angaben wie Minimal- noch Maximalnutzen keine Rolle.
Vom Dienstwagen kennt man zwar eine Kilometerbegrenzung, doch das betrifft nicht unsere Leasingfahrräder. Selbst wenn du dein Bike nur gelegentlich nutzt und dich letztlich doch für dein Auto bezüglich des Arbeitsweges entscheidest, ist das kein Problem. Allein dein Arbeitgeber könnte dir hierbei Vorgaben machen.
Die Übernahmebestätigung
Mit einer unterschriebenen Übernahmebestätigung hältst du die Bevollmächtigung zum Erwerb deines Wunsch-Leasingsfahrrads in den Händen. Nur damit kannst du das Leasingobjekt in Empfang nehmen. Gleichsam obliegt die Verantwortung des Fahrrads damit auch dir. Daher ist es wichtig, sich bei der Übernahme das Fahrrad genau zu besehen, da etwaige Mängel im Nachhinein nicht mehr anzugeben sind. Eine Rückgabe ist nur bis zur Mitnahme möglich.
Dein Fachhändler wird eine Kopie der Übernahmebestätigung aufbewahren, während er das Original an den Leasing-Anbieter zurücksendet – zum Beispiel an Jobrad. Innerhalb der Übernahmebestätigung werden außerdem wichtige Daten festgehalten, wozu das Übergabedatum, die Laufzeit und auch der Versicherungsschutz gehören.
Mehr Optionen: Freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers
Monatlich kann der Arbeitgeber die Leasingrate seines Arbeitnehmers bezuschussen. Der Lohn, der dabei zuvor aufgrund der Gehaltsumwandlung bereits verringert wurde, wird um einen weiteren Betrag gemindert, sprich bezuschusst. Dieser freiwilligen Leistung zuzustimmen, ist allein Entscheidung des Arbeitgebers. Umfang und Form dieses Entgegenkommens kann er frei festlegen.
Machen Werbungskosten auch bei Leasing-Fahrrädern Sinn?
Selbstverständlich kannst du auch hier sämtliche Vorteile für dich nutzen. So kannst du Entfernungspauschalen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angeben, und zwar uneingeschränkt. Ganz gleich, welches Verkehrsmittel genutzt wird, kannst du pro Kilometer 30 Cent angegeben.
In der 0,2 % Regelung sind die üblichen 1,03 km pro Monat bereits mit inbegriffen, weshalb die Angabe bezüglich der üblichen 0,03 % (Kilometer/Monat) nicht mehr fällig wird.
Dienstwagen + Dienstrad – geht beides?
Das ist ein weiterer Vorteil, da sich die Einschränkungen beim Fahrradleasing insgesamt auf ein Minimum belaufen. Auch hier können wir Ja sagen: Kein Problem.
Wenn Du möchtest, kannst du neben deinem Dienstwagen auch ein Leasingfahrrad nutzen. Wie mit deinem Arbeitgeber besprochen, obliegt es ihm beziehungsweise euch, den Rahmen zu bestimmen.
Wie viele Diensträder sind erlaubt?
Generell sind dir keine Grenzen gesetzt, sofern dir dein Arbeitgeber keine Vorgaben auferlegt.
Steuerlich gibt es auch bei der Nutzung mehrerer Dienstfahrräder keine Probleme – wie bei anderen Dienstfahrzeugen auch.
Die Kündigung des Arbeitgebers – oder umgekehrt
Sollte der Fall eintreten, wonach der Arbeitgeber dir kündigen möchte oder er deine Kündigung erhält, so können einvernehmlich diverse Optionen ausgehandelt werden:
Eventuell wünschst du dir einen Ablösepreis für das Fahrrad, um es privat zu nutzen. Preislich bedeutet das einen Restwert von 10% des einstigen Preises, wozu noch die ausstehenden Leasingraten mit einberechnet werden. Im Anschluss ist das Fahrrad dein Eigentum – vollumfänglich.
Für den Fall, dass du das Fahrrad nicht mehr möchtest, müssen dennoch die noch verbleibenden Leasingraten beglichen werden. In diesem Fall entfallen die 10 Prozent des Restwerts.
Falls dir dein Arbeitgeber kündigt, bist du lediglich in der Pflicht, das Leasingfahrrad an deinen einstigen Arbeitgeber abzugeben. Du musst in dem Fall mit keinen weiteren Zahlungen rechnen. Dennoch ist es auch hier möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen, zum Beispiel das Fahrrad für die Privatnutzung abzukaufen oder sich ein zusätzliches Übernahmeangebot für das Leasingbike für einen neuen Arbeitgeber einzuholen.
Ein neuer Arbeitgeber – und mein altes Leasingfahrrad
Du hast einen neuen Arbeitgeber und zuvor von deinem früheren Vorgesetzten das bisherige Leasingfahrrad übernommen, dann stehen dir zwei Varianten offen:
Besteht zwischen deinem neuen Arbeitgeber bereits ein Kooperationsvertrag mit einem Leasing-Anbieter, kann er den Wechsel mit dir abschließen.
Sollte noch keine Kooperation bestehen, muss ein neuer Rahmenvertrag abgehandelt werden. Die hierbei entstehenden Kosten müssen ja nach Sachlage entweder vom früheren oder neuen Arbeitgeber beglichen werden.